
NewsAuflageverfahren für Teilzonenplan „Vinora-Areal“Der Stadtrat legt ab dem 19. Juni 2017 eine Teilzonenplanänderung für das Areal der PetroplastVinora AG öffentlich auf. Nach der Stilllegung der Produktionsstätte der PetroplastVinora AG am Standort Rapperswil-Jona sieht der Stadtrat damit eine Umnutzung des Areals weg von der Industrie- hin zur Wohn- und Gewerbezone vor. So kann in einem optimal erschlossenen Wohnquartier in unmittelbarer Nähe zum Zentrum aber auch zum Naherholungsgebiet attraktiver Wohnraum geschaffen werden. Im Sinne der Mehrwertabgeltung gewährt die Grundeigentümerin, die PetroplastVinora AG, der Stadt das Kaufrecht auf einer Teilfläche zu einem vergünstigten Kaufpreis. Das heutige Industriegrundstück der PetroplastVinora AG (Nr. 3243J) weist eine Fläche von knapp 2,5 ha auf. Heute ist dieses Grundstück in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wohn- und Naherholungsgebiet als ehemaliger Standort der Spinnerei Brändlin aus historischen Gründen grösstenteils der Industriezone zugeschieden.Nach der Stilllegung der Produktion der PetroplastVinora AG im Frühjahr 2017 eröffnet sich nun die Gelegenheit, dieses Industriegebiet umzuzonen. Dem Stadtrat ist es ein grosses Anliegen, das Areal einer bedürfnis- und nachbargerechteren Nutzung zuzuführen, und damit auch sicherzustellen, dass das Gelände nicht zur Industriebranche verkommt. Eine weitere industrielle Nutzung an diesem Ort hält er mit Rücksicht auf die umliegenden Wohnsiedlungen nicht für sinnvoll. Der östliche Teil des Areals wird deshalb einer viergeschossigen Wohnzone (W4) (15‘616 m2), der westliche Teil des Grundstücks entlang der Holzwiesstrasse der gemischten Wohn- und Gewerbezone 4 zugewiesen. Damit wird der Grundstein gelegt für eine attraktive Überbauung in der Nähe von Zentrum und Naherholungsgebiet. Die Verkehrserschliessung ist gut und es werden keine Wohnquartiere tangiert. Gleichzeitig entlastet die Umzonung die Nachbarschaft von Emissionen und von Schwerverkehr. Die Stadt und die Grundeigentümerin haben im Sinne der ortsplanerischen und städtebaulichen Entwicklung zudem Folgendes vereinbart:
Der Stadtrat ist überzeugt, mit der Umzonung einen wichtigen Beitrag zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort Rapperswil-Jona zu leisten. Die Teilzonenplanänderung ist erforderlich, damit das heute der Industriezone zugeteilte Areal umgenutzt werden kann. Der Teilzonenplan liegt während 30 Tagen vom 19. Juni bis 18. Juli 2017 im Vorraum des Bausekretariats im 2. OG des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf. Grundeigentümer angrenzend an das Teilzonenplangebiet erhalten eine persönliche Anzeige. Datum der Neuigkeit 16. Juni 2017
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