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Weiteres Vorgehen in Sachen Klage gegen die Obersee Nachrichten betreffend Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Linth (Kesb)

5. April 2017
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2017 über die nächsten Schritte zur Klage gegen die Obersee Nachrichten betreffend Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Linth (Kesb) befunden. Er hat ein Kostendach von Fr. 25‘000.— für die Replik auf die Klageantwort der Beklagten bewilligt. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen in Zivilprozessen. Die Replik wird bis im Mai 2017 vorliegen und beim zuständigen Gericht Werdenberg-Sarganserland eingereicht. Die der Kesb Linth angeschlossenen Gemeinden sind über dieses Vorgehen informiert und damit einverstanden.