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Referendumsvorlage zum Stadtratsbeschluss betreffend Garderobenbau zum temporären Ausseneisfeld im Lido
Bei der weiteren Planung wurden nebst den Betreibern auch die heutigen und zukünftigen Nutzer des Ausseneisfeldes und der Infrastrukturanlagen im Umfeld des Lido – Circus Knie, Ruder- und Kanuclub, Fussballclub, Eislaufclub und SC Rapperswil-Jona Lakers – miteinbezogen. Aus diesen Gesprächen resultierten verschiedene Erkenntnisse sowie ein langfristiges Nutzflächenphasenkonzept über das ganze Gebiet Lido. Für das temporäre Ausseneisfeld hat dies zur Folge, dass die Betonplatte mit Fahrzeugen bis zwanzig Tonnen statt wie geplant mit zehn Tonnen befahrbar sein muss. Aus Qualitätsgründen muss der Schnee von der Eisreinigung in einer Grube deponiert werden, mit direkter Verbindung zwischen Eis und Grube, statt mit der Eismaschine den gedeckten Raum verlassen zu müssen und mit den Rädern Dreck, Kieselsteine u.ä. auf das Eis zu transportieren. Die hierzu notwendigen Nachtragskredite in der Höhe von Fr. 150‘000.— und Fr. 50’000.— hat der Stadtrat in eigener Kompetenz abschliessend beschlossen.
Weiter setzte sich die Erkenntnis durch, dass zum geplanten Ausseneisfeld auch eine unabhängige Garderobe mit Toilettenanlage gehört. Während das bisherige Ausseneisfeld unmittelbar an die Halle grenzt, wird das künftige Ausseneisfeld durch die Zufahrtsstrasse getrennt sein. Die Benützung der Garderoben und Toiletten in der Halle wird dadurch nicht mehr zweckmässig sein. Einerseits aus Gründen der Qualität (Verschmutzung der Eisfläche), insbesondere aber auch für die ganz Kleinen wird eine eigene Garderobe mit Toiletten benötigt. Mit einer solchen Garderobe wird zudem ein autonomer Betrieb des Ausseneisfelds möglich, ohne Zugang in die Halle. Zudem entfällt damit eine nicht ungefährliche Schnittstelle während den bevorstehenden Bauarbeiten zum Gesamtprojekt Lido.
Vorgesehen ist ein einfacher Bau in vorfabrizierter Holzbauweise von 30 m Länge, 5.20 bzw. 6.70 m Breite und 3.50 m Höhe, mit zwei Garderoben à je 44 m2, mit drei Toiletten, optional mit zwei Duschen für je fünf Personen sowie mit einem Abstellraum für die Eismaschine. Die Kosten hierfür werden mit Fr. 250‘000.— veranschlagt.
Die Ausgabenkompetenzen richten sich nach Anhang 2 zur Gemeindeordnung. Der Stadtrat ist abschliessend zuständig für Nachtragskredite bis max. 15 % des ursprünglichen Kredits, höchstens bis Fr. 500‘000.— je Fall sowie für ausserordentliche, einmalige Investitionskredite bis Fr. 150‘000.— je Fall und gesamthaft Fr. 600‘000.— pro Jahr. Darüber hinaus unterstehen ausserordentliche Kredite bis zu einer Mio. Franken dem fakultativen Referendum. Deshalb ist der zusätzliche Kredit von Fr. 250‘000.— für das Garderobengebäude dem fakultativen Referendum gemäss Art. 21 ff. Gemeindeordnung zu unterstellen. Die Referendumsfrist beginnt am 13. Februar und endet am 24. März 2017. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 500 gültige Unterschriften erforderlich.
Die Unterlagen, bestehend aus Plänen und Kostenvoranschlag, befinden sich im Stadthaus, 2. Obergeschoss, im Vorraum zum Bausekretariat.