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Inhalt

Konstituierungsgespräche neuer Stadtrat und Termin Ersatzwahl in den Stadtrat sowie Abstimmungstermin Referendum Teilabschnitt Knoten St. Gallerstrasse/Feldlistrasse

18. November 2016
Die sechs bis heute neu gewählten Mitglieder des Stadtrats Rapperswil-Jona haben sich am 14. November 2016 zu einer ersten Konstituierungssitzung getroffen. Dabei informierten sie sich unter anderem über den aktuellen Stand der Reform der Behörden- und Verwaltungsorganisation (BVO) und über den Landverkauf im Lido zwecks Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums (BWZ). Der Stadtrat wird seine Konstituierung an einer zweiten Sitzung im Dezember 2016 abschliessen.

Reform der Behörden- und Verwaltungsorganisation (BVO) wird vorangetrieben
Die Reform der Behörden- und Verwaltungsorganisation hat massgebenden Einfluss auf die Konstituierung des neuen Stadtrats. Der neu gewählte Stadtrat hat sich deshalb bereits mit dem Projekt auseinandergesetzt und dazu Stellung bezogen. Er unterstützt die Behörden- und Verwaltungsorganisation (BVO) vollumfänglich und wird diese im Laufe des nächsten Jahres wie geplant umsetzen. So werden neu die drei vollamtlichen Stadträte die Ressorts sowohl politisch als auch personell führen. Der Stadtpräsident führt neu die Ressorts „Präsidiales“ und „Sicherheit“, der Schulpräsident die Ressorts „Bildung, Familie“ sowie „Gesellschaft, Alter“ und der bisherige Vorsteher des Ressorts Bau, Verkehr, Umwelt führt neu das Ressort „Bau, Liegenschaften“. Die vier nebenamtlichen Stadträte konzentrieren sich in ihrer Tätigkeit auf übergeordnete, strategische Fragestellungen. Damit einher geht auch eine Reduktion der zeitlichen Belastung und der finanziellen Abgeltung der nebenamtlichen Stadträte.

Fragen zum Landverkauf im Lido für ein neues BWZ
Der neu gewählte Stadtrat informierte sich überdies zu aktuellen Fragen zur Urnenabstimmung vom 27. November, konkret zum Landverkauf der Grundstücke im Lido für den Neubau des BWZ. Er unterstützt die Vorlage einstimmig. Der von einem Abstimmungskomitee kritisierte Landpreis ist in der Zone für „öffentliche Bauten und Anlagen“ üblich und kann nicht eins zu eins verglichen werden mit privat überbaubaren Grundstücken. Der ebenfalls von einem Abstimmungskomitee postulierte bestehende Standort am Brunnacher ist gemäss einer Machbarkeitsstudie für den Neubau gänzlich ungeeignet. Dies vor allem wegen der knappen Platzverhältnisse. Der Bau eines fünf- bis zehnstöckigen Gebäudes in unmittelbarer Nähe zu Altstadt und See ist aus städtebaulicher Sicht problematisch und kaum mehrheitsfähig. Im Lido hingegen ist eine Fläche verfügbar, die gerade auch im Hinblick auf die Erweiterung des Schulcampus, zum Beispiel durch eine neue Informatikmittelschule, noch Potenzial bietet. Für die Zusammenarbeit mit der HSR bietet der Standort in nächster Nähe grosse Vorteile.

Der heutige Standort der BWZ soll einer neuen Nutzung zugeführt werden, die attraktiv ist für das städtische Leben, wie zum Beispiel einer Wohn- und Geschäftsüberbauung, dem Sitz eines grösseren Unternehmens oder einem Hotel. Negative Auswirkungen auf das soziokulturelle Leben in der Altstadt sind nicht zu befürchten.

Ein Ja der Bevölkerung zum Landverkauf dürfte für den Kanton und den Regierungsrat ein klares Signal sein. Der genaue Zeitplan für den Bau hängt von verschiedenen Faktoren ab. Idealerweise kann das BWZ vom Kanton in die Finanzplanung 2018/2019 aufgenommen werden. Anschliessend kann mit der Projektierung und Planung begonnen werden. Aufgrund verzögerter Investitionsprojekte des Kantons ist die Chance gestiegen, dass der Neubau BWZ vorgezogen und wenn alles ideal läuft noch vor 2030 realisiert werden kann.

Ersatzwahl in den Stadtrat und Referendumsabstimmung „Teilabschnitt Knoten St. Gallerstrasse/Feldlistrasse“
Nachdem Martin Stöckling, neu gewählter Stadtrat, zum Stadtpräsidenten gewählt wurde, wird eine Ersatzwahl für ein Mitglied des Stadtrats notwendig. Damit für die Nominierungen von Kandidierenden die nötige Zeit zur Verfügung steht, wurde der Wahltermin auf den 19. März 2017 festgelegt. Kandidaturen können bis am Freitag, 13. Januar 2017, bei der Stadtkanzlei Rapperswil-Jona eingereicht werden. Der Abstimmungstermin über das Referendum zum Strassenprojekt „Teilabschnitt Knoten St. Gallerstrasse/Feldlistrasse“ wird neu ebenfalls auf den 19. März 2017 angesetzt (ursprünglich 12. Februar 2017).