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Inhalt

Auflageverfahren für Teiländerung Gestaltungsplan Stadthof Süd und Strassenprojekt für Verbreiterung Bachstrasse

3. Oktober 2016
Im Rahmen der Detailprojektierung für das Projekt Stadthof Süd wurde die Nutzungsanordnung im Erdgeschoss weiter konkretisiert und auf die nutzerspezifischen Mieterbedürfnisse abgestimmt. Dabei hat sich gezeigt, dass das bislang vorgesehene Anlieferungsregime mit zwei separaten Anlieferungsbereichen für die Bühnen- und die Gewerbeanlieferung wenig effizient ist und zu verschiedenen Konflikten bei der internen Nutzungsanordnung führt. Aus diesem Grund soll für den Anlieferungsverkehr die Zufahrt auch von Norden her über die Bachstrasse möglich sein. Für den motorisierten Individualverkehr bleibt die ausschliessliche Erschliessung von Süden über die Glärnischstrasse. Im Weiteren ist eine Anpassung von Vorbauten auf der Südseite des Gebäudes in die Detailprojektierung eingeflossen, welche auch eine Auflage für die Bewirtschaftung der Parkplätze in der Tiefgarage beinhaltet. Zudem ist die maximal zulässige Anzahl an Parkplätzen auf 250 beschränkt worden.

Sämtliche Änderungen bedürfen einer Anpassung des Gestaltungsplans bzw. der dazugehörenden Besonderen Vorschriften, für welche vom 4. Oktober bis 2. November 2016 das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt wird.
Die Anpassung des Verkehrsregimes für den Anlieferungsverkehr über die Bachstrasse bedingt auch eine ostseitige Verbreiterung um einen Meter auf eine durchgehende Breite von sechs Metern. Der Stadtrat hat das entsprechende Strassenprojekt sowie den dazugehörenden Teilstrassenplan ebenfalls genehmigt, und das dafür erforderliche Planverfahren erfolgt parallel zum Auflageverfahren für die Teiländerung des Gestaltungsplans.

Sämtliche Unterlagen liegen während der 30-tägigen Auflagefrist im Vorraum des Bausekretariats im Stadthaus (2. Obergeschoss) während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf und können auch auf der Webseite der Stadt unter der Rubrik „Referendums- und Auflageverfahren“ heruntergeladen werden.