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Auflageverfahren für Überbauungsplan Sonnegg

15. August 2016
Die BGS & Partner Architekten AG, Rapperswil, planen auf dem Grundstück Nr. 4162J der Gebrüder Spiess an der Meienbergstrasse eine Einfamilienhausüberbauung im Stil von „Patio-Häusern“. Zu diesem Zweck ist ein Richtprojekt ausgearbeitet worden, welches Grundlage für den Erlass eines Überbauungsplans mit Besonderen Vorschriften bildet. Der Stadtrat hat diesen Überbauungsplan am 11. Juli 2016 genehmigt. Er umfasst lediglich das Grundstück Nr. 4162 mit einer Gesamtfläche von 1‘850 m2, welches sich in der zweigeschossigen Wohnzone (W2c) befindet.

Das Richtprojekt sieht je drei Einfamilienhäuser vor, welche zu einer Reihe zusammengefasst werden. Sie sind mit eingeschossigen Zwischentrakten miteinander verbunden, während die Haupttrakte zweigeschossig erstellt werden. Die Verkehrserschliessung erfolgt von Süden her, wobei mit Ausnahme von zwei Besucherparkplätzen sämtliche Parkplätze in einer gemeinsamen unterirdischen Tiefgarage erstellt werden.

Abweichungen von der Regelbauweise ergeben sich insbesondere bezüglich Unterschreiten der Grenzabstände gegenüber dem westlich, nördlich und östlich angrenzenden Nachbargrundstück und der Aufhebung der maximal zulässigen Gebäudelänge und dem Verzicht auf Mehrlängenzuschläge. Ein Ausnützungsbonus wird nicht beansprucht.

Sämtliche Unterlagen liegen während der 30-tägigen Auflagefrist vom 16. August bis 14. September im Bausekretariat des Stadthauses (2. OG) während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf und können auch von der Webseite der Stadt Rapperswil-Jona unter der Rubrik „Referendums- und Auflageverfahren“ heruntergeladen werden.