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Strassenprojekt St. Gallerstrasse, Abschnitt Knoten Feldlistrasse bis Kramenweg – Vernehmlassungsverfahren nach Art. 35 Strassengesetz

6. Juni 2016
Vom 8. Juni bis 18. Juli 2016 liegt das Projekt Strassensanierungs- und Gestaltungsprojekt St. Gallerstrasse, Abschnitt Knoten Feldlistrasse bis Kramenweg, gemäss kantonalem Strassengesetz zum fakultativen Referendum auf. Das Projekt beinhaltet zwei lichtsignalgesteuerte Vollknoten bei den Kreuzungen Kramenweg/Beppi-Rampe und Feldlistrasse, eine separate Busspur vor der AMAG sowie beidseitig kombinierte Fuss-/Radwege von 3.5 und 2.0 m Breite.
Unter Berücksichtigung des Konzepts Stadtraum Neue Jonastrasse – St. Gallerstrasse von 2013 sowie unter Miteinbezug von Stadt, Polizei, kantonalen Fachstellen und Betroffenen hat der Kanton während der vergangenen zwei Jahre die Planung für Gestaltung und Ausbau der St. Gallerstrasse im Bereich Knoten Feldlistrasse bis Kramenweg erarbeitet. Es liegt nun ein detailliertes Vorprojekt für den Strassenraum vor. Dies ist Grundlage für die Anhörung der Gemeinde, den Kostenvoranschlag und den Kostenteiler.

Das Projekt
Das Vorprojekt beinhaltet wesentliche Verbesserungen, in erster Linie für den Fussgänger- und Veloverkehr, die Schülerinnen und Schüler, für den öffentlichen Verkehr, für die Sicherheit sowie – dank Lichtsignalanlagen – für die Einfahrten ab Kramenweg und Beppi-Rampe. Eine Erhöhung der Kapazität (Durchlässigkeit) für den motorisierten Individualverkehr ist aufgrund des beschränkten Raums kaum möglich. Aus Sicherheitsgründen werden – wo immer möglich – grosszügige Sichtwinkel vorgesehen. Der Stadtbus erhält ab Kramenweg bis Knoten Feldlistrasse eine separate Busspur. Für die Radfahrer und Fussgänger sind beidseitig Streifen von 3.5 m und 2.0 m geplant.

Mit einem Kostenanteil von 1,1 Mio. Franken für Bodenerwerb beläuft sich der Kostenvoranschlag auf Fr. 4‘995‘000.—, wovon Fr. 1‘573‘250.— auf die Stadt entfallen. Dieser Kostenteiler basiert auf Art. 69 des Strassengesetzes bzw. auf gängiger Praxis bei Gestaltungsprojekten. Die Kosten sind ausgewiesen und enthalten ca. 10 % Reserven.

Vernehmlassungsverfahren nach Strassengesetz
Die Stadt ist eingeladen, zum Projekt gemäss Art. 35 des Strassengesetzes Stellung zu nehmen. Der Stadtrat begrüsst das Projekt, entschärft es doch eine seit Jahren von Bevölkerung, Anwohnern und Verkehrsteilnehmern gerügte Situation. Bei Gesamtprojektkosten von über 2 Mio. Franken ist der entsprechende Stadtratsbeschluss gemäss Art. 39 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit Art. 21 ff. GO dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist beginnt am 8. Juni und endet am 18. Juli 2016. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 500 gültige Unterschriften erforderlich.

Das Projekt wird im Herbst 2016 der Regierung unterbreitet und im Winter 2016/2017 die öffentliche Projektauflage durchgeführt. Mit der Ausführung ist frühestens ab Sommer 2018 zu rechnen.

Ergänzungen in der Feldlistrasse durch die Stadt
Parallel zum Projekt des Kantons erarbeitet die Stadt ein Projekt für die Feldlistrasse, namentlich für den Feldlikreisel. Das Auflageverfahren für den dafür nötigen Teilstrassenplan ist auf Herbst 2016 vorgesehen, die Kreditvorlage auf die Bürgerversammlung vom Dezember 2016.

Zugehörige Objekte

Name
Stadtratsbeschluss_30._Mai_2016.pdf Download 0 Stadtratsbeschluss_30._Mai_2016.pdf
Übersichtsplan_Bauprojekt.pdf Download 1 Übersichtsplan_Bauprojekt.pdf
Technischer_Bericht.pdf Download 2 Technischer_Bericht.pdf
Kostenvoranschlag.pdf Download 3 Kostenvoranschlag.pdf
Situation_Bauprojekt.pdf Download 4 Situation_Bauprojekt.pdf
Landerwerbsplan.pdf Download 5 Landerwerbsplan.pdf
Landerwerbsverzeichnis.pdf Download 6 Landerwerbsverzeichnis.pdf