Südwestlich der Schönau, im Abschnitt Kreuzacherstrasse/Rütistrasse, sind insgesamt 94 Wohnungen geplant. Dazu wurden im April 2014 die Überbauungspläne Chrüzacher I und II und Rütistrasse Süd sowie der Teilzonenplan Chrüzacher und der Teilstrassenplan Chrüzacher/Hinterer Meienberg öffentlich aufgelegt. Gegen die verschiedenen Planungsinstrumente gingen Einsprachen von 13 Parteien ein, vorwiegend aus der direkten Nachbarschaft. Nach den aufwendigen Einsprachebehandlungen zogen vier Parteien ihre Einsprachen zurück. Neun Einsprachen gegen die drei Überbauungspläne und den Teilstrassenplan wurden vom Stadtrat abgewiesen. Einzelne Einsprachepunkte - beispielsweise zur befürchteten Lärmreflexion durch die Bauten - werden in der weiteren Bauprojektierung zu berücksichtigen sein. Andere Einreden, welche sich gegen die Bebauung (Dichte, Geschosse, Gebäudehöhen, Abstände u.a.), gegen die Anwendung von Sondernutzungsplänen, die befürchteten Lärmimmissionen oder das zusätzliche Verkehrsaufkommen beziehungsweise das Verkehrskonzept richteten, wurden allesamt als öffentlich-rechtlich unbegründet abgewiesen. Der weitere Verfahrensweg ist nun abhängig, ob die Einspracheentscheide an das kantonale Baudepartement weitergezogen werden und ob gegen die Teilzonenplanänderung ein Referendum zu Stande kommt. Unbesehen davon werden die beiden Überbauungsplangebiete Chrüzacher (nördlich Rütistrasse) und Rütistrasse Süd verfahrensmässig voneinander abgekoppelt.
Parallel zur Einsprachebehandlung hat der Kanton das Strassensanierungsprojekt der Rütistrasse/Schönau vorangetrieben. Dabei wurde vom Stadtrat die nochmalige Überprüfung einer separaten Bus-Spur eingefordert. Diese führte zum Ergebnis, dass sich die vorgeschlagene Lösung ohne separate Bus-Spur im Abschnitt Kreuzackerstrasse - Holzwiesstrasse, jedoch mit einer optimierten Dosierung und Busbevorzugung am Knoten Kreuzackerstrasse/Rütistrasse und Rütistrasse/Holzwiesstrasse, auch unter Anwendung der Verkehrssimulation als zweckmässig erweist. Das Strassenprojekt ist verfahrensmässig von den Überbauungsplanungen und der Teilzonenplanauflage getrennt und wird zu einem späteren Zeitpunkt separat zur öffentlichen Auflage gebracht.
Mit der Teilzonenplanänderung im Bereich des östlich gelegenen Überbauungsplans Chrüzacher II werden entlang des Hangfusses am Frohberg 923 m2 rechtskräftig eingezontes Bauland von der Wohnzone W2b in die Wohn- und Gewerbezone WG3 umgezont. Der notwendige Teilzonenplan unterliegt dem fakultativen Referendum und wird mit separater Publikation öffentlich bekannt gemacht. Die Referendumsfrist dauert vom 15. März bis 23. April 2016. Die Unterlagen liegen im Stadthaus, 2. Obergeschoss, auf. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens mit nachfolgender Urnenabstimmung sind 500 gültige Unterschriften notwendig.