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Auflage Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen
Die Reserve Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Liegenschaften und Anlagen im Finanzvermögen dient der Finanzierung von zukünftigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Liegenschaften im Finanzvermögen. Es dürfen nur werterhaltende Massnahmen finanziert werden. Aus den Erträgen der Liegenschaften und Anlagen kann jährlich zwei Prozent des Neuwerts in die Reserve Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten eingelegt werden.
Die Reserve Ausgleich Wertschwankungen Finanzvermögen dient dem Ausgleich von Wertschwankungen der Finanz- und Sachanlagen. In diese Reserve können jährlich maximal 100 Prozent der Wertsteigerung der Finanz- und Sachanlagen im entsprechenden Jahr eingelegt werden.
Der Stadtrat hat das Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen am 29. Oktober 2018 genehmigt. Das Reglement untersteht vom 8. Februar bis 19. März 2019 dem fakultativen Referendum und kann bei der Stadtkanzlei, Büro 305, Stadthaus, eingesehen werden.