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Die Sondernutzungspläne Portacher Süd und Portacher Nord kommen zur öffentlichen Auflage

2. März 2018
Der Stadtrat hat am 19. Februar 2018 die beiden Sondernutzungspläne Portacher Nord und Portacher Süd genehmigt. Die beiden Planungsperimeter umfassen das Grundstück Nr. 410J. Dieses ist zweigeteilt und liegt südlich der Zufahrtstrasse zum Jona-Center (Feldlistich) und westlich der neuen Steinackerstrasse. Die Grundeigentümerin beabsichtigt, auf dem Areal Nord eine gemischte Wohn-/Gewerbeüberbauung und im Areal Süd eine reine Wohnüberbauung zu realisieren. Es entsteht eine Gesamtüberbauung mit insgesamt rund 100 Wohnungen. Sie ergänzt das entstehende Quartier mit zwei neuen, eigenständigen Siedlungen, die sich gut integrieren und zur Quartierbelebung beitragen. Mit den beiden Sondernutzungsplänen wird eine möglichst hohe architektonische und städtebauliche Qualität erreicht. Die Gesamtüberbauung wurde durch die Ghisleni Partner AG, Rapperswil, und Stücheli Architekten AG, Zürich, entworfen und in Zusammenarbeit mit der Stadtbildkommission Rapperswil-Jona entwickelt.

Portacher Nord
Der Perimeter des Sondernutzungsplans Portacher Nord befindet sich in der viergeschossigen Kernzone (K4b). Das Richtprojekt beschreibt drei Gebäudevolumen mit maximal fünf Geschossen plus Attika und sieht rund 1‘800 m2 Gewerbefläche im Erdgeschoss vor, welche ins erste Obergeschoss ausgeweitet werden kann. Darüber liegen die Wohngeschosse. Im Perimeter Nord entstehen rund 50 Mietwohnungen im mittleren Preissegment. Der Wohnungsmix geht von 2 ½-Zimmer- bis 4 ½-Zimmerwohnungen aus. Die Erschliessung der Überbauung erfolgt von der Feldlistrasse, über den Feldlistich in eine Tiefgarage. Diese umfasst gemäss Richtprojekt 92 unterirdische Parkplätze. Der gesamte Planungsperimeter ist verkehrsfrei.

Portacher Süd
Der Perimeter des Sondernutzungsplans Portacher Süd befindet sich in der dreigeschossigen Wohnzone (W3). Das Richtprojekt beschreibt vier Gebäudevolumen mit maximal vier Geschossen plus Attika. Im Perimeter Süd entstehen rund 50 Mietwohnungen im mittleren Preissegment. Der Wohnungsmix geht von 2 ½-Zimmer- bis 5 ½-Zimmerwohnungen aus. Die Erschliessung erfolgt ab der Feldlistrasse über die Steinackerstrasse in eine Tiefgarage, mit Zu- und Ausfahrt Nord und einer Zu- und Ausfahrt ostseitig. Das Richtprojekt umfasst 74 unterirdische Parkplätze plus sieben oberirdische Besucherparkplätze. Innerhalb der Siedlung ist die Überbauung verkehrsfrei.

Der Gesamtüberbauung liegt ein Verkehrsgutachten bei, welches die hinreichende Erschliessung am Knoten St. Gallerstrasse/Feldlistrasse nachweist. Die Gesamtknotenbelastung am Knoten St. Gallerstrasse/Feldlistrasse nimmt mit der Gesamtüberbauung moderat um 1,1 % oder plus maximal 25 Fahrzeuge in der Stunde zu (Abendspitzenstunde).

Die Gesamtüberbauung wird mit Abwasser-Fernwärme aus dem neuen ARA-Wärmeverbund Langrüti gemäss dem kommunalen Energierichtplan versorgt.

Die Unterlagen können während der 30-tägigen Auflagefrist vom 5. März bis 3. April 2018 im Stadthaus, 2. Obergeschoss, eingesehen werden. Die Unterlagen können auch auf der Webseite der Stadt unter der Rubrik „Referendums- und Auflageverfahren“ eingesehen werden.