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Teilzonenplan Jona-Center unterliegt dem fakultativen Referendum

2. März 2018
Vom 6. März bis 16. April 2018 liegt der Teilzonenplan Jona-Center zum fakultativen Referendum auf. Der Teilzonenplan schafft den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung des Gestaltungsplans Jona-Center südöstlich der Kreuzung St. Gallerstrasse/Feldlistrasse.
Mit der Überbauung Jona-Center soll im östlichen Stadtgebiet ein neues Quartierzentrum mit 180 Wohnungen, Dienstleistungsnutzungen und Einkaufsmöglichkeiten entstehen. Die Projektarbeiten laufen bereits seit 2007. Das Projekt „YONA“ der Pfister Schiess Tropeano & Partner Architekten AG, Zürich, wurde nach zwei Wettbewerbsrunden als Gewinner auserkoren. Es erfüllt die städtebaulichen Ziele sowie die funktionalen und logistischen Anforderungen idealerweise.

Das bestehende Jona-Center an der St. Gallerstrasse stammt aus den 70er-Jahren. Die Bauten sind nicht mehr zeitgemäss. Deren Sanierung wäre unwirtschaftlich. Gleichzeitig ist die Attraktivität des Standorts sehr hoch und aus Sicht der Stadtplanung bedeutend. In Übereinstimmung mit dem neuen Raumplanungsgesetz, dem revidierten kantonalen Richtplan Teil 1 Siedlung und dem kommunalen Masterplan folgt das Projekt dem Grundsatz der Siedlungsentwicklung nach innen, verbunden mit einer angemessenen urbanen baulichen Dichte. Dies wird einerseits durch die Zusammenlegung von vier einzelnen Grundstücken und anderseits durch den beantragten Gestaltungsplan und den Teilzonenplan ermöglicht.

Voraussetzung für die Realisierung dieses Projekts ist der vom Stadtrat am 3. März 2014 genehmigte Teilzonenplan, der das Planungsgebiet mit 21‘990 m2 rechtmässig eingezontem Bauland von der bisherigen Kernzone K4B neu der Zone K5A zuweist. Gemäss Rechtsanwendung des kantonalen Amts für Raumentwicklung und Geoinformatik (AREG) ist dies namentlich Voraussetzung für eine höhere Geschossigkeit im Sondernutzungsplan. Demgegenüber wurde mittels vertraglicher Vereinbarung sichergestellt, dass die Ausnützung durch die Umzonung nicht erhöht wird.

Einspracheverhandlungen
Der Gestaltungsplan und der Teilzonenplan wurden vom 25. März bis 23. April 2014 zur öffentlichen Auflage gebracht. Gegen diese Planungsinstrumente gingen insgesamt 33 Einsprachen, wovon zwei Sammeleinsprachen, ein. Diese stammen vorwiegend aus der näheren Nachbarschaft. Sie wenden sich zum Teil gegen die Höhe der Bauten mit Sicht- und Sonnenentzug, aber vor allem gegen den zu erwartenden Mehrverkehr. Aufgrund von Einspracheverhandlungen und einer neuen Platzüberdachung sowie zwecks Mitwirkung/Gewährung des rechtlichen Gehörs nach Ablehnung des Strassenprojekts erfolgte vom 9. Oktober bis 7. November 2017 die öffentliche Auflage einer ersten Teiländerung des Gestaltungsplans. Gegen diese erste Teiländerung gingen mehrere Einsprachen bisheriger Einsprecher ein.

Im Rahmen der Einsprachebehandlungen zogen 18 Parteien sowie einzelne Beteiligte der Sammeleinsprachen ihre Einsprachen zurück. Auf fünf Einsprachen wurde aufgrund der fehlenden Einsprachelegitimation nicht eingetreten. Zehn Einsprachen gegen den Gestaltungsplan und den Teilzonenplan wurden vom Stadtrat abgewiesen. Einzelne Einsprachepunkte werden in der weiteren Bauprojektierung zu berücksichtigen sein.

Andere Einsprachen, welche sich gegen die Bebauung (Dichte, Geschosse, Gebäudehöhen, Abstände und Ähnliches), gegen die Anwendung des Sondernutzungsplans, die befürchteten Lärmimmissionen oder das zusätzliche Verkehrsaufkommen richteten, wurden allesamt als öffentlich-rechtlich unbegründet abgewiesen. Nach der Behandlung der eingegangenen Einsprachen durch den Stadtrat wird der Teilzonenplan nun zum Referendum aufgelegt.

Der weitere Verfahrensweg ist nun abhängig davon, ob gegen die Teilzonenplanänderung ein Referendum zustande kommt und ob die Einspracheentscheide an das kantonale Baudepartement weitergezogen werden.

Die Referendumsfrist dauert vom 6. März bis 16. April 2018. Die Unterlagen können im Stadthaus, 2. Obergeschoss, eingesehen werden. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens mit nachfolgender Urnenabstimmung sind 500 gültige Unterschriften notwendig.

Die Planunterlagen können auf der Webseite der Stadt Rapperswil-Jona eingesehen wer-den: http://www.rapperswil-jona.ch/de/politik/stadtplanung/teilzonenplaene/projektjonacenter/