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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
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Urteil Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland zur Kesb-Klage

13. Dezember 2017
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat am 12. Dezember 2017 nach einer eintägigen Hauptverhandlung sein Urteil zur Kesb-Klage bekannt gegeben. Es kommt zum Schluss, dass die Berichterstattung der Obersee Nachrichten verbunden mit den publizierten Leserbriefen und Beiträgen auf der Facebook-Seite der Obersee Nachrichten AG eine persönlichkeitsverletzende Kampagne gegen Walter Grob und die Stadt Rapperswil-Jona darstellt. Der Stadtrat nimmt das Urteil mit Befriedigung zur Kenntnis. Er ist der Auffassung, dass dieses Urteil – sollte es rechtskräftig werden – die Integrität der Mitarbeitenden der Kesb, insbesondere deren Präsidenten Walter Grob, schützt.
Das Gericht stellt fest, dass die Kampagne persönlichkeitsverletzend ist und dass die Obersee Nachrichten auch für Beiträge Dritter auf ihrer Facebook-Seite belangt werden können. Die Obersee Nachrichten werden dazu verpflichtet, das Urteil in der Printausgabe zu publizieren sowie die als persönlichkeitsverletzend identifizierten Berichte und Leserbriefe auf allen online verfügbaren Datenquellen der Website, auf der Facebook-Seite sowie in den Mediendatenbanken gut lesbar zu kennzeichnen. Die persönlichkeitsverletzenden Textpassagen auf der Facebook-Seite müssen gelöscht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.