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Inhalt

Auflage Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen

7. Februar 2019
Im Rahmen des Projekts RMSG hat der Stadtrat mit der Neubewertung des Finanzvermögens, der Betriebsrechnungen der Liegenschaften und Anlagen im Finanzvermögen und der Verwendung der Neubewertungsreserve beschlossen, von der Möglichkeit einer Reserve für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Liegenschaften und Anlagen und der Wertschwankung Gebrauch zu machen.

Die Reserve Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Liegenschaften und Anlagen im Finanzvermögen dient der Finanzierung von zukünftigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Liegenschaften im Finanzvermögen. Es dürfen nur werterhaltende Massnahmen finanziert werden. Aus den Erträgen der Liegenschaften und Anlagen kann jährlich zwei Prozent des Neuwerts in die Reserve Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten eingelegt werden.

Die Reserve Ausgleich Wertschwankungen Finanzvermögen dient dem Ausgleich von Wertschwankungen der Finanz- und Sachanlagen. In diese Reserve können jährlich maximal 100 Prozent der Wertsteigerung der Finanz- und Sachanlagen im entsprechenden Jahr eingelegt werden.

Der Stadtrat hat das Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen am 29. Oktober 2018 genehmigt. Das Reglement untersteht vom 8. Februar bis 19. März 2019 dem fakultativen Referendum und kann bei der Stadtkanzlei, Büro 305, Stadthaus, eingesehen werden.