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Generelles Feuerverbot und Feuerwerkverbot: Aufhebung
Der Stadtrat verfügte am 27. Juli 2018 ein auf dem ganzen Gemeindegebiet geltendes umfassendes Verbot des Entzündens von Feuer, des Abbrennens von Feuerwerk sowie des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren ab sofort bis auf Widerruf. Kurz danach verfügte auch das Sicherheits- und Justizdepartement ein umfassend geltendes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet.
In den letzten Wochen sind im Kantonsgebiet Niederschläge gefallen, welche die Gefahr von Feuerausbrüchen entschärft haben, weshalb das umfassende Verbot aufgehoben werden kann. Weiterhin gültig bleibt das kantonsweite Feuer- und Feuerwerkverbot des Sicherheits- und Justizdepartements vom 24. Juli 2018 im Wald und in Waldesnähe.