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Strassenprojekt und Stadtraum Neue Jonastrasse – St. Gallerstrasse
Situation heute
Ein Blick auf die aktuelle Situation zeigt, dass zur Erreichung dieser Zielsetzungen Handlungsbedarf besteht. Die seit Jahrzehnten praktisch unveränderte Verkehrssituation auf der Ost-West-Achse entspricht nicht mehr den vielfältigen Mobilitätsbedürfnissen der heutigen Gesellschaft und wirkt sich negativ auf den Stadtraum, die Lebensqualität und auf die Abwicklung des Verkehrs aus. Der Busverkehr ist zu Hauptverkehrszeiten stark behindert, es fehlen sichere Fussgängerquerungen, durchgehende, schnelle Radverbindungen und mit der neusten Verkehrstechnik ausgerüstete Knotensteuerungen. Stadträumlich prägen und charakterisieren unattraktive Strassenabschnitte die Gesamterscheinung dieser wichtigen Hauptverkehrsachse.
Sowohl verkehrstechnisch und stadträumlich lässt sich die heutige Situation verbessern. Im Jahr 2012 wurde zu diesem Zweck ein Studienauftrag zur Neugestaltung des Stadtraumes Neue Jonastrasse – St. Gallerstrasse durchgeführt. Das Siegerprojekt der Ernst Niklaus Fausch Architekten GmbH, Zürich, diente dem Kanton in der Folge als Basis für die Erarbeitung des Strassenprojekts und der Stadt für die gestalterische und planerische Umsetzung entlang der Strasse.
Ziele und Massnahmen
Das Strassenprojekt des Kantons ist in der Form einer Vorstudie erarbeitet und wird nun bis Anfang Mai 2018 zu einem Vorprojekt konkretisiert. Mit dem Strassenprojekt werden folgende Stossrichtungen verfolgt:
- Realisierung von Busbevorzugungsmassnahmen auf der gesamten Achse,
- attraktiver und sicherer Rad- und Fussverkehr,
- flüssiger motorisierter Verkehr,
- verbesserte Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
- Die ungehinderte Zirkulation des Busverkehrs wird mit höchster Priorität gefördert. Eine separate Busspur stadteinwärts und eine konsequente Busbevorzugung an den Lichtsignalanlagen verbessern die Situation für den Stadtbus und den Regionalbus und gewährleisten die Fahrplanstabilität.
- Für Radfahrende entsteht in beiden Fahrtrichtungen eine durchgehende „Velospur“. Dem Fuss- und Radverkehr werden beidseitig der Strasse neue und grössere Flächen zur Verfügung gestellt.
- Durch neue Mittelinseln und Mehrzweckstreifen wird das Queren der Strasse für Fussgängerinnen und Fussgänger erleichtert und sicherer und dadurch die Trennwirkung der Strasse reduziert.
- Die Neue Jonastrasse erhält im Abschnitt Cityplatz bis Kniestrasse eine moderne Strassenbeleuchtung und eine neue Baumreihe in der Strassenmitte. Dadurch wird der innerstädtische Charakter verstärkt und der Strassenraum für alle Nutzer attraktiver gestaltet.
- Entlang der Strasse wird der Strassenraum durch Platzbildungen erlebnisreicher (z.B. Zeughausareal / Schlüsselplatz).
- Im Abschnitt Stadthaus – Ortseingang Jona Ost sind entlang St. Gallerstrasse beidseitig strassenbegleitende Baumreihen geplant.
Das Kantonsstrassenprojekt zwischen Cityplatz und Ortseingang Jona Ost wird im Laufe des Jahres 2018 so weit vorangetrieben, dass die Vernehmlassung der Stadt Rapperswil-Jona nach Art. 35 des Strassengesetzes erfolgen und der Beschluss zum gesamten Strassenprojekt gemäss Art. 39 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt werden kann.
Ergreift die Stimmbürgerschaft kein Referendum oder stimmt sie dem Gesamtprojekt zu, wird der Kanton den Strassenzug in Etappen gliedern und die entsprechenden Projektabschnitte gestaffelt der Regierung zur Genehmigung unterbreiten. Anschliessend erfolgen die öffentliche Planauflage und das Einsprache- und Landerwerbsverfahren. Die Realisierung in Etappen ist frühestens ab 2025 vorgesehen.
Da das Gesamtprojekt von regionaler Bedeutung ist, ist es Teil des Agglomerationsprogramms des Bundes. Es ist mit Bundesbeiträgen in der Höhe von bis zu 6,55 Mio. Franken zu rechnen.
Baulinien entlang der Strassenachse
Entlang der Neuen Jonastrasse und St. Gallerstrasse sollen Baulinien festgesetzt werden. Dazu sind separate Baulinienpläne notwendig. Die Baulinien dienen der Raumsicherung und legen die zukünftigen Bauabstände der Gebäude an die neue Strasse fest. Die Baulinien werden von der Stadt erlassen und werden in einem separaten Verfahren zur öffentlichen Auflage gebracht, voraussichtlich im Nachgang zur Strassenprojekt-Vernehmlassung nach Art. 35 Strassengesetz.
Teilzonenplan Neue Jonastrasse
Nebst dem Strassenprojekt und den Baulinien gilt es die in der Ortsplanungsrevision von 2011 sistierte Zonenfestlegung im Abschnitt Kniestrasse bis Scheidweg/Alte Jonastrasse nachzuholen und zu erledigen. Der Entwurf des Teilzonenplanes sieht in diesem Bereich die Festlegung einer neuen Schwerpunktzone nach neuem Planungs- und Baugesetz (PBG) vor. Der Teilzonenplan wird in einem eigenständigen Verfahren erlassen und kommt ebenfalls gesondert zur öffentlichen Auflage, voraussichtlich im Nachgang zur Strassenprojekt-Vernehmlassung nach Art. 35 Strassengesetz.