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Strassenprojekt und Stadtraum Neue Jonastrasse – St. Gallerstrasse

22. März 2018
Neue Jonastrasse und St. Gallerstrasse bilden gemeinsam die städtische Hauptverkehrsachse in Ost-West-Richtung. Seit 2016 liegt die Vorstudie des Kantons für die Neugestaltung dieser Achse vor. Nachdem die Stimmbevölkerung die erste Teiletappe am Knoten St. Gallerstrasse - Feldlistrasse im März 2017 abgelehnt hatte, haben sich Stadt und Kanton entschieden, das Projekt auf der ganzen Achse zu bearbeiten und der Stimmbevölkerung als Gesamtkonzept zu unterbreiten.
Der Masterplan 2006, der im Zusammenhang mit der Vereinigung von Rapperswil und Jona erarbeitet wurde, hält die angestrebten räumlichen Entwicklungsziele und Leitplanken für die Stadt in einer Gesamtsicht fest. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Doppelkernstrategie mit Rapperswil und Jona als Stadt- und Ortszentren und dem Subzentrum Jona-Center. Diese Zentren sind über eine leistungsfähige und stadträumlich bedeutende Achse, die Neue Jonastrasse – St. Gallerstrasse, verbunden. Rapperswil-Jona soll seine Position als urbanes und dynamisches Regionalzentrum weiter stärken. Heute hat Rapperswil-Jona rund 26‘800 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bevölkerung nahm im Vergleich zum Masterplan 2006 – der auf rund 29‘000 Einwohnerinnen und Einwohner ausgerichtet wurde – weniger stark und schnell zu. Zukünftig soll und muss die Siedlungsentwicklung verstärkt urban erfolgen, sprich mehr Stadt auf gleicher Fläche bieten. Die damit einhergehende Entwicklung des bebauten Raums erfordert weitergehende Massnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität. Der Masterplan sieht hierzu im Bereich Mobilität eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr und auf den Langsamverkehr vor. Zu diesem Zweck soll der öffentliche Verkehr verbessert und das Langsamverkehrsnetz attraktiver werden. Der motorisierte Individualverkehr soll mit möglichst wenig Stau auf die Hauptachsen konzentriert werden.

Situation heute
Ein Blick auf die aktuelle Situation zeigt, dass zur Erreichung dieser Zielsetzungen Handlungsbedarf besteht. Die seit Jahrzehnten praktisch unveränderte Verkehrssituation auf der Ost-West-Achse entspricht nicht mehr den vielfältigen Mobilitätsbedürfnissen der heutigen Gesellschaft und wirkt sich negativ auf den Stadtraum, die Lebensqualität und auf die Abwicklung des Verkehrs aus. Der Busverkehr ist zu Hauptverkehrszeiten stark behindert, es fehlen sichere Fussgängerquerungen, durchgehende, schnelle Radverbindungen und mit der neusten Verkehrstechnik ausgerüstete Knotensteuerungen. Stadträumlich prägen und charakterisieren unattraktive Strassenabschnitte die Gesamterscheinung dieser wichtigen Hauptverkehrsachse.

Sowohl verkehrstechnisch und stadträumlich lässt sich die heutige Situation verbessern. Im Jahr 2012 wurde zu diesem Zweck ein Studienauftrag zur Neugestaltung des Stadtraumes Neue Jonastrasse – St. Gallerstrasse durchgeführt. Das Siegerprojekt der Ernst Niklaus Fausch Architekten GmbH, Zürich, diente dem Kanton in der Folge als Basis für die Erarbeitung des Strassenprojekts und der Stadt für die gestalterische und planerische Umsetzung entlang der Strasse.

Ziele und Massnahmen
Das Strassenprojekt des Kantons ist in der Form einer Vorstudie erarbeitet und wird nun bis Anfang Mai 2018 zu einem Vorprojekt konkretisiert. Mit dem Strassenprojekt werden folgende Stossrichtungen verfolgt:
  • Realisierung von Busbevorzugungsmassnahmen auf der gesamten Achse,
  • attraktiver und sicherer Rad- und Fussverkehr,
  • flüssiger motorisierter Verkehr,
  • verbesserte Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Konkret heisst dies:

  • Die ungehinderte Zirkulation des Busverkehrs wird mit höchster Priorität gefördert. Eine separate Busspur stadteinwärts und eine konsequente Busbevorzugung an den Lichtsignalanlagen verbessern die Situation für den Stadtbus und den Regionalbus und gewährleisten die Fahrplanstabilität.
  • Für Radfahrende entsteht in beiden Fahrtrichtungen eine durchgehende „Velospur“. Dem Fuss- und Radverkehr werden beidseitig der Strasse neue und grössere Flächen zur Verfügung gestellt.
  • Durch neue Mittelinseln und Mehrzweckstreifen wird das Queren der Strasse für Fussgängerinnen und Fussgänger erleichtert und sicherer und dadurch die Trennwirkung der Strasse reduziert.
  • Die Neue Jonastrasse erhält im Abschnitt Cityplatz bis Kniestrasse eine moderne Strassenbeleuchtung und eine neue Baumreihe in der Strassenmitte. Dadurch wird der innerstädtische Charakter verstärkt und der Strassenraum für alle Nutzer attraktiver gestaltet.
  • Entlang der Strasse wird der Strassenraum durch Platzbildungen erlebnisreicher (z.B. Zeughausareal / Schlüsselplatz).
  • Im Abschnitt Stadthaus – Ortseingang Jona Ost sind entlang St. Gallerstrasse beidseitig strassenbegleitende Baumreihen geplant.
Weiteres Vorgehen Strassenprojekt
Das Kantonsstrassenprojekt zwischen Cityplatz und Ortseingang Jona Ost wird im Laufe des Jahres 2018 so weit vorangetrieben, dass die Vernehmlassung der Stadt Rapperswil-Jona nach Art. 35 des Strassengesetzes erfolgen und der Beschluss zum gesamten Strassenprojekt gemäss Art. 39 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt werden kann.

Ergreift die Stimmbürgerschaft kein Referendum oder stimmt sie dem Gesamtprojekt zu, wird der Kanton den Strassenzug in Etappen gliedern und die entsprechenden Projektabschnitte gestaffelt der Regierung zur Genehmigung unterbreiten. Anschliessend erfolgen die öffentliche Planauflage und das Einsprache- und Landerwerbsverfahren. Die Realisierung in Etappen ist frühestens ab 2025 vorgesehen.

Da das Gesamtprojekt von regionaler Bedeutung ist, ist es Teil des Agglomerationsprogramms des Bundes. Es ist mit Bundesbeiträgen in der Höhe von bis zu 6,55 Mio. Franken zu rechnen.


Baulinien entlang der Strassenachse
Entlang der Neuen Jonastrasse und St. Gallerstrasse sollen Baulinien festgesetzt werden. Dazu sind separate Baulinienpläne notwendig. Die Baulinien dienen der Raumsicherung und legen die zukünftigen Bauabstände der Gebäude an die neue Strasse fest. Die Baulinien werden von der Stadt erlassen und werden in einem separaten Verfahren zur öffentlichen Auflage gebracht, voraussichtlich im Nachgang zur Strassenprojekt-Vernehmlassung nach Art. 35 Strassengesetz.

Teilzonenplan Neue Jonastrasse
Nebst dem Strassenprojekt und den Baulinien gilt es die in der Ortsplanungsrevision von 2011 sistierte Zonenfestlegung im Abschnitt Kniestrasse bis Scheidweg/Alte Jonastrasse nachzuholen und zu erledigen. Der Entwurf des Teilzonenplanes sieht in diesem Bereich die Festlegung einer neuen Schwerpunktzone nach neuem Planungs- und Baugesetz (PBG) vor. Der Teilzonenplan wird in einem eigenständigen Verfahren erlassen und kommt ebenfalls gesondert zur öffentlichen Auflage, voraussichtlich im Nachgang zur Strassenprojekt-Vernehmlassung nach Art. 35 Strassengesetz.