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Zentrum KREUZ: Mietvertrag und Erneuerungs- und Unterhaltsprogramm
Die Stadt hat die baulichen Massnahmen aufgrund des notwendigen Erneuerungs- und Unterhaltsbedarfs definiert und abgestimmt auf das Betriebskonzept der neuen Mieterin. Sie umfassen im Wesentlichen:
- Neuanstriche der Wände in Restaurant, Atrium, Foyer, Rezeption, Küche und wo notwendig der Fensterfronten
- Neuerstellung von Baranlage und Garderobe
- Neuer thermischer Windfang aus Glas- / Metallkonstruktion an der Nordfassade
- Neues Mobiliar und neue Beleuchtung im Restaurant und in der Rezeption
- Neue Bestuhlung im Foyer
- Neue Info- und Kommunikationsstation mit Betriebseinrichtungen und Infrastruktur (Telefonie / EDV)
- Neue Einrichtungen (Betten, Beleuchtungskörper, Vorhänge) in den Hotelzimmern
Der Erneuerungs- und Sanierungsbedarf resultiert aus der hohen Beanspruchung sowie aus den veränderten Bedürfnissen der Kundschaft und dem sich wandelnden Marktumfeld im Gastrobereich. Die Wiedereröffnung ist ab November realistisch, falls das Referendum nicht ergriffen wird. Die Veranstaltungen und das Catering werden bis zur Wiedereröffnung weiterhin durch die Schlossrapperswil Gastro GmbH sichergestellt.
Der unterschriebene Mietvertrag mit der Schlossrapperswil Gastro GmbH sieht eine Umsatzmiete vor. Die Mietkonditionen berücksichtigen die Erfahrungen mit den Vormietern sowie die Dienstleistungen für die Rezeption und das Saalmanagement. Das Mietverhältnis dauert bis 31. Oktober 2023, mit zwei Verlängerungsoptionen für je weitere zwei Jahre. Das Kulturprogramm der Stadt und die Benützung durch die Vereine bleiben im Rahmen des Saalreglementes gewährleistet.
Der Kredit untersteht vom 24. Juli bis 1. September 2017 dem fakultativen Referendum.