Inhalt
Auflageverfahren für Renaturierung Erlenbächli
Das Renaturierungsprojekt basiert auf einer vollständigen Offenlegung und naturnahen Gestaltung des bisher grösstenteils eingedohlten Bächleins ab der St. Gallerstrasse bis zum Spielplatz der Überbauung an der Erlenstrasse. Das Projekt basiert auf der Basis eines hundertjährigen Hochwassers mit 50 cm Freibort zur Siedlung an der Westseite und auf ein zwanzigjähriges Hochwasser zum Wiesland auf der Ostseite mit bewusster Duldung der Ausuferung links im Überlastfall. Es basiert auch auf der Voraussetzung, dass der Durchlass und die St. Gallerstrasse ausgebaut werden, was allerdings in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fällt, nachdem die St. Gallerstrasse als Kantonsstrasse eingestuft ist, wobei dieser Ausbau nicht Bestandteil des Projekts ist.
Parallel zum Renaturierungsprojekt gilt es auch, gestützt auf Art. 41a der Gewässerschutzverordnung, den Gewässerraum inkl. die erforderlichen Gewässerabstandslinien festzulegen. Dafür liegen vom Ingenieurbüro Niederer + Pozzi Umwelt AG, Uznach, die entsprechenden Planungsinstrumente vor.
Sowohl für das Renaturierungsprojekt wie auch für die Festlegung des Gewässerraums inkl. Baulinienplan erfolgt vom 21. Juni bis 20. Juli 2016 das öffentliche Auflageverfahren. Die Linienführung des neuen, offen gelegten Bachlaufs ist im Gelände abgesteckt. Die vom Renaturierungsprojekt sowie dem Baulinienplan betroffenen Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige. Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist im Vorraum des Bausekretariats (2. Obergeschoss) im Stadthaus Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf. Sie sind auch auf der Homepage der Stadt Rapperswil-Jona unter der Rubrik Auflage- und Referendumsverfahren aufgeschaltet.