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Energierichtplan, Start öffentliche Mitwirkung

31. Mai 2016
Am 18. April 2016 verabschiedete der Stadtrat den Entwurf der kommunalen Energierichtplanung. Mit der kommunalen Energierichtplanung werden die Grundsätze der städtischen Energie- und Klimapolitik für den Bereich der Wärmeversorgung konkretisiert, räumlich umgesetzt und behördenverbindlich festgelegt.
Mit der Energierichtplanung sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um örtlich gebundene Ab- und Umweltwärme vermehrt zu nutzen und den Anteil fossiler Brennstoffe an der Wärmeversorgung sowie die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die Energierichtplanung ist behördenverbindlich. Der Stadtrat und die Verwaltung müssen sich in ihrem Handeln auf die Vorgaben dieser Planung abstützen. Für private Gebäudeeigentümer ist die Energierichtplanung nicht verbindlich, sondern dient als Orientierungshilfe. Private sind insofern betroffen, als dass Massnahmen nach Möglichkeit in die Nutzungs- und Sondernutzungsplanung einfliessen.

Die Energierichtplanung setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
  • Energieplankarte mit der Bezeichnung der Verbund- und Eignungsgebiete und der räumlichen Zuordnung der Massnahmen. Die Karte zeigt auf, in welchen Gebieten welche Energieträger zu favorisieren sind. Sie ist damit ein Planungsinstrument für weitere Abklärungen.
  • Planungsbericht mit Erläuterungen. Der Bericht vermittelt einen Einblick in die aktuelle Situation und verknüpft diese mit Prognosen und Erläuterungen zu den lokalen Potenzialen.
  • Massnahmenblätter zur Umsetzung der Energierichtplanung. Sie geben für jede Festlegung Auskunft über die jeweilige Ausgangslage, die Zielsetzung, das Vorgehen und die Beteiligten.
Zentrale Aussagen
Die Wärme wird heute mehrheitlich mit fossilen Brennstoffen erzeugt. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Wärmequellen und der Nutzung der Abwärme an der Wärmeversorgung bis 2035 auf mindestens 25 % zu erhöhen.
  • Das Potenzial bei den erneuerbaren Energien liegt bei der Nutzung des gereinigten Abwassers aus der Abwasserreinigungsanlage, der Erdwärme, der Abwärme von Betrieben, bei der Energieholznutzung sowie im solaren Bereich.
  • Kurz- und mittelfristig sollen Erdgas sowie Biogas in sogenannten Wärmekraftkopplungsanlagen in Strom und Wärme umgewandelt werden. In Wärmekraftkopplungsanlagen wird aus fossilen Brennstoffen oder aus Biomasse hochwertiger Storm erzeugt. Dabei entsteht auch nutzbare Abwärme.
Öffentliche Mitwirkung
Die Erarbeitung der Energierichtplanung erfolgt in verschiedenen Phasen. In der aktuellen Phase der öffentlichen Mitwirkung besteht für die Bevölkerung Raum fürs Diskutieren und Mitgestalten. Während der öffentlichen Mitwirkung vom 1. Juni 2016 bis am 8. Juli 2016 haben alle die Möglichkeit ihre Anliegen einzubringen. Rückmeldungen können direkt an Peter Lanz, Bauverwaltung, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona, oder per Mail an peter.lanz@rj.sg.ch eingereicht werden. Die Beiträge aus der öffentlichen Mitwirkung werden geprüft und fliessen soweit möglich in die weitere Bearbeitung ein.

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