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Auflageverfahren für Verbreiterung Hanfländerstrasse
Ursprünglich war vorgesehen, auf die Durchführung des Planverfahrens gemäss Art. 39 des kantonalen Strassengesetzes verzichten zu können. Aufgrund von Interventionen von Anwohnern der Hanfländerstrasse sowie einer rechtlichen Einschätzung des kantonalen Tiefbauamts wird nun trotzdem ein Planverfahren notwendig und durchgeführt. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat am 17. Mai 2016 das Projekt für die Verbreiterung sowie den dazugehörenden Teilstrassenplan genehmigt.
Das öffentliche Planverfahren findet vom 31. Mai bis 29. Juni 2016 statt. Während der Auflagefrist liegen das Strassenprojekt wie auch der Teilstrassenplan im Vorraum des Bausekretariats (2. OG) im Stadthaus Rapperswil-Jona zur Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Webseite der Stadt Rapperswil-Jona unter der Rubrik Referendums- und Auflageverfahren einsehbar.