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Referendumsverfahren für Teilzonenplan Kreuzstrasse
Nachdem die im Rahmen des öffentlichen Auflageverfahrens eingegangene Einsprache in der Zwischenzeit zurückgezogen wurde, erfolgt nun gestützt auf Art. 21 der Gemeindeordnung das Referendumsverfahren für den Teilzonenplan. Dieses dauert vom 25. Juni bis 3. August 2015, wobei das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens bei 500 gültigen Unterschriften liegt und ein allfälliges Referendumsbegehren vor Ablauf der Referendumsfrist der Stadtkanzlei Rapperswil-Jona einzureichen ist. Die Unterlagen liegen im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses auf.