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Referendumsverfahren für Teilzonenplan Kreuzstrasse

25. Juni 2015
Vom 13. Januar bis 11. Februar 2015 sind der Teilzonenplan und die Schutzverordnung Kreuzstrasse öffentlich aufgelegen. Der Teilzonenplan beinhaltet die Umzonung des von der Stadt Rapperswil-Jona von der neuapostolischen Kirche erworbenen Grundstücks Nr. 509R von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die dreigeschossige Wohnzone. Dies im Hinblick auf die Realisierung eines Mehrfamilienhaus-Neubaus.

Nachdem die im Rahmen des öffentlichen Auflageverfahrens eingegangene Einsprache in der Zwischenzeit zurückgezogen wurde, erfolgt nun gestützt auf Art. 21 der Gemeindeordnung das Referendumsverfahren für den Teilzonenplan. Dieses dauert vom 25. Juni bis 3. August 2015, wobei das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens bei 500 gültigen Unterschriften liegt und ein allfälliges Referendumsbegehren vor Ablauf der Referendumsfrist der Stadtkanzlei Rapperswil-Jona einzureichen ist. Die Unterlagen liegen im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses auf.