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Inhalt

Auflageverfahren für Überbauungsplan Meiengartenstrasse

17. November 2014
Vom 18. November bis 17. Dezember 2014 liegt der Überbauungsplan „Meiengartenstrasse“ zur öffentlichen Einsicht auf. Dieser Sondernutzungsplan umfasst die Grundstücke Nr. 2870J und 2877J mit einer Fläche von rund 7‘650 m2. Da diese Grundstücke mit den bestehenden vier Mehrfamilienhäusern heute deutlich unternutzt sind, plant die private Bauherrschaft eine Neuüberbauung mit vier Mehrfamilienhäusern. Das Überbauungsplangebiet liegt gemäss rechtskräftigem Zonenplan in der dreigeschossigen Wohnzone, wobei im Rahmen des Überbauungsplans eine bis viergeschossige Bebauung mit Attikageschoss möglich ist. Das vom Architekturbüro Rüegg AG, Rapperswil, erstellte Richtprojekt basiert auf vier gleichgestalteten Neubauten mit vier Voll- und einem Attikageschoss. Geplant sind insgesamt 58 Mietwohnungen, aufgeteilt in 2½- bis 5½-Zimmerwohnungen. Mit Ausnahme der vorgeschriebenen Besucherparkplätze sollen sämtliche Autoabstellplätze in einer Tiefgarage zur Verfügung gestellt werden. Mit der geplanten Überbauung wird ein Beitrag zur inneren Verdichtung geleistet.

Nebst dem Überbauungsplan liegt auch ein Teilstrassenplan zur öffentlichen Einsicht auf. Mit diesem wird die Änderung der Linienführung des Trottoirs entlang der neuen Überbauung und die neue Fuss- und Radwegverbindung am östlichen Ende geregelt. Ebenfalls im Teilstrassenplan enthalten ist die gemäss Vorgabe des kantonalen Tiefbauamts geforderte, rechtliche Sicherung des seit Jahren bestehenden Kehrplatzes am östlichen Ende der Meiengartenstrasse.

Sämtliche Unterlagen liegen während der 30-tägigen Auflagefrist im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf. Ebenfalls stehen sie auf der Homepage der Stadt Rapperswil-Jona (www.rapperswil-jona.ch) im Onlineschalter unter der Rubrik Auflage- und Referendumsverfahren elektronisch zur Verfügung.