
NewsAbbauplan und Teilstrassenplan Egg-West; AuflageverfahrenDer Stadtrat hat den Abbauplan Egg-West mit den dazugehörenden Besonderen Vorschriften sowie den Teilstrassenplan genehmigt. Das Planungsgebiet auf dem Grundstück Nr. 2151J in der Egg umfasst eine Fläche von rund drei Hektaren. Mit dem geplanten Abbaustandort in der Egg eröffnet sich die Möglichkeit, die innerhalb der Region Rapperswil-Jona zahlreich vorliegenden Baustellen ohne übermässige Transportdistanzen mit qualitativ gutem Kiesmaterial versorgen zu können. Das Konzept entspricht damit dem kantonalen Grundsatz der „Versorgung des Kantons mit Steinen und Erden soweit möglich unter Einbezug eigener Vorkommen“ und ist deshalb auch im kantonalen Richtplan als Abbaustandort enthalten.Die Erschliessung des Abbaugebiets erfolgt von Osten, ab der Verbindungsstrasse zwischen Ermenswil und Eschenbach im Kälenstich, und führt dann über die Eggstrasse. Letztere dient auch dem bereits bewilligten Abbauplan Egg als Erschliessung und ist zu diesem Zweck bereits entsprechend ausgebaut worden. Die Realisierung des geplanten Abbauvorhabens bedingt auch eine Verlegung des bestehenden Gemeindewegs zweiter Klasse, welcher mitten durch das Abbaugebiet an dessen südlichen Rand führt. Für diese Verlegung ist der Erlass eines Teilstrassenplans erforderlich, welcher zusammen mit dem Abbauplan öffentlich aufliegt. Wie bei Abbauvorhaben üblich, wird nach erfolgtem Abbau das Gelände wieder aufgefüllt und anschliessend kann die Fläche wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Sämtliche Unterlagen liegen während der Auflagefrist vom 14. August bis 12. September im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf. Datum der Neuigkeit 13. Aug. 2012
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