Kulturförderung - die wichtigsten Dokumente
- Kulturleitbild der Stadt Rapperswil-Jona
- Grundsätze der städtischen Kulturförderung / Kulturförderkriterien
- Merkblatt Kulturförderung
- Kulturpreis der Stadt Rapperswil-Jona
- Preisträgerinnen und Preisträger Kulturpreis Rapperswil-Jona
Fördergesuch stellen
Fördergesuche an die Stadt Rapperswil-Jona für kulturelle Projekte sind ausschliesslich über das Online-PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. möglich. Dort können Sie auch die benötigten Unterlagen im PDF-Format hochladen.
Gut zu wissen: Gesuche an KulturZürichseeLinth sowie den Kanton St.Gallen sind über das gleiche Online-Portal und in der gleichen Eingabe möglich.
Weitere Anlaufstellen für Kulturförderung
KulturZürichseeLinth
https://www.kulturzuerichseelinth.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Um das vielfältige und reichhaltige Kulturschaffen und -angebot in der Region wirkungsvoll zu fördern und zu unterstützen, haben sich die zehn St. Galler Gemeinden der Region ZürichseeLinth und der Kanton St.Gallen, vertreten durch das Amt für Kultur, zu einem Verein zusammengeschlossen. Mit der Schaffung des Vereins KulturZürichseeLinth bündeln die Gemeinden und der Kanton ihre operative Kulturförderung auf einer gemeinsamen Plattform, um die Rahmenbedingungen für die kulturelle Vielfalt in der Region zu verbessern, die Ausstrahlung und Anziehungskraft der Kulturregion zu stärken und die Fördermittel der öffentlichen Hand wirkungsvoll einzusetzen.
Amt für Kultur St.Gallen
https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die kantonale Kulturförderung unterstützt die kulturelle Vielfalt und stärkt das Profil des Kulturkantons St.Gallen. Sie fördert zum einen Kulturschaffende, einzelne kulturelle Projekte und Institutionen mit Beiträgen, zum anderen setzt sie aus dieser Vielfalt heraus Schwerpunkte durch die Förderung von Kulturbauten.
- Lotteriefonds
https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/foerderung-beantragen/lotteriefonds.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Kanton St.Gallen verfügt über einen Fonds, der aus den Reingewinnen der Lotterien gespiesen und für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird: den Lotteriefonds. Die kantonale Kulturförderung ist erste Anlaufstelle und dafür zuständig, alle Anträge an den Lotteriefonds zu prüfen. Verschiedene kantonale Fachstellen unterstützen sie bei der Beurteilung von Projekten aus den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit.
Gesuche für Beiträge ab Fr. 10'000.- können zweimal jährlich bis spätestens 20. Februar oder 20. August eingereicht werden.
Die Regierung berät über die Lotteriefondsbeiträge im Mai und im Oktober. Wer definitiv einen Beitrag erhält, entscheidet der Kantonsrat im Juni und im Dezember. Bewerbungen sind ausschliesslich über das Online-FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. möglich.
Bundesamt für Kultur
www.bak.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist zuständig für die Kulturpolitik des Bundes und verantwortlich für die Förderung, Erhaltung und Vermittlung kultureller Vielfalt. Es fördert das kulturelle Schaffen in Bereichen wie Kunst und Film, betreut Museen und Sammlungen, unterstützt die Denkmalpflege und engagiert sich in der kulturellen Bildung. Um diese Aufgaben zu erfüllen, gliedert sich das BAK in zwei Bereiche «Kulturerbe und Vermittlung» sowie «Kulturschaffen und kulturelle Vielfalt». Es gehört dem Eidgenössischen Departement des Innern an.
Pro Helvetia
www.prohelvetia.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schweizer Kulturstiftung mit Geschäftssitz in Zürich. Pro Helvetia ist für die kulturelle Darstellung der Schweiz im Ausland, für den kulturellen Dialog zwischen den verschiedenen Landesteilen sowie für die Förderung der Künste im überregionalen Zusammenhang zuständig.
Plakate auf städtischen Quartierstelen
Neben dem digitalen Veranstaltungskalender haben Sie die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungsplakate kostenlos von unserem Werkdienst auf den städtischen Quartierstelen anbringen zu lassen.
Anzahl und Format: 25 Stück, Format A3, Hochformat, Papierdichte 120g/m2 oder mehr (die Plakate werden gekleistert)
Abgabe: max. zwei Wochen vor dem Anlass, jeweils bis spätestens Donnerstagabend bei Plakatierung am folgenden Montag
Wo: Werkdienst Rapperswil-Jona, Bildaustrasse 20, Rapperswil-Jona
Wichtig: Berücksichtigt werden in erster Linie Veranstaltungen von lokalen Vereinen (Kultur, Sport etc.). Werbung für kommerzielle Veranstaltungen und Veranstaltungen mit kulturell-religiösem Bezug werden dann mit aufgenommen, wenn genügend Platz vorhanden ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.