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Gesundheitssystem
Unter den 'Häufigen Fragen' (FAQ) zum Gesundheitssystem erfahren Sie unter anderem:
- Wann Sie zum Hausarzt und wann Sie ins Spital gehen;
- Wie die wichtigsten Notfallnummern lauten;
- Wie Sie am einfachsten einen Arzt oder eine Aerztin finden;
- Welche Pflege- und Beratungsangebote es sonst noch gibt;
- Wer Sie in Sachen Gesundheit und Alter beraten kann;
- An wen Sie sich mit einem psychischen Leiden wenden koennen;
- Was ein ‚Erste Hilfe Kurs’ für Vorteile mit sich bringt.
Bei miges plus finden Sie Merkblätter zur Gesundheitsversorgung, -versicherung und zur Prävention in 18 verschiedenen Sprachen.
FAQs
Frage |
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Bei einfachen Schnittverletzungen und Ähnlichem sollte der Hausarzt aufgesucht werden. Bei einem Notfall ist es wichtig, dass Sie ruhig und überlegt handeln. Bringen Sie sich ausser Gefahr und verschaffen Sie sich eine Übersicht über die Gefahrensituation. Sprechen Sie die Betroffenen an, sichern Sie die Unfallstelle und bewegen sie Verletzte nur, falls weitere Gefahren drohen. Rufen Sie die Rettungskräfte unter der Telefonnummer 144 und geben Sie ruhige, klare Antworten. Brechen Sie das Gespräch erst ab, nachdem Ihnen das Okay dafür gegeben wurde. Falls Sie in den Bergen oder im Ausland sind, kann auch die Schweizerische Rettungsflugwacht, Rega unter 1414, helfen. Im Ausland entscheiden die Rega-Ärzte, wie und wann Sie in die Schweiz zurückgeführt werden. Aus dem Ausland, können Sie die Rega unter +41 333 333 333 erreichen. Wer durch eine Gewalttat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, findet bei der Opferhilfe Rat und Unterstützung. |
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Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich in der Regel als erstes an einen Hausarzt oder Allgemeinmediziner. Im Telefonbuch finden Sie alle praktizierenden Ärzte der Stadt, meist nach Fachgebieten aufgelistet. Neben den Allgemeinmedizinern finden Sie auch Fachärzte, etwa Augenärzte, Hautärzte, Kinderärzte, etc. Wenn Sie in eine neue Stadt ziehen, ist es ratsam, sich einen Hausarzt zu suchen. Er ist Ihr Vertrauensarzt: durch die regelmässigen Besuche kennt der Arzt Ihre Krankengeschichte. Falls notwendig, überweist er sie an einen Facharzt oder ins Spital. Viele Krankenkassen gewähren einen Rabatt, wenn sie einen Hausarzt haben, den Sie zuerst konsultieren. Bevor Sie den Arzt aufsuchen, melden Sie sich vorher telefonisch an. Ein Arztbesuch ist nicht nur bei akuten Schmerzen sinnvoll. Regelmässige Untersuchungen sind nützlich. Das gilt insbesondere bei Kleinkindern, bei der Zahnpflege und für die Vorsorge ab 35 Jahren. Viele Medikamente sind rezeptpflichtig. Das bedeutet, dass Sie diese Medikamente nur kaufen können, wenn Sie von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben worden sind. |
Im Normalfall suchen Sie sich einen Hausarzt (Allgemeinmediziner) und kontaktieren diesen bei Bedarf. In dringenden Fällen können Sie selbstverständlich zu einem Notfall-Arzt gehen (regionale Notfallnummer falls der Hausarzt nicht erreichbar ist: 0848144111) oder zur Permanence. Einige Krankenkassen betreiben eine telefonische Auskunftsstelle, welche Sie im Krankheitsfall berät. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob eine solche Linie besteht. Ärzteverzeichnisse finden Sie unter www.local.ch. |
Im Vorschulalter empfiehlt sich ein Besuch beim Kinderarzt oder Hausarzt. Dieser kann Sie auch über die empfohlenen Impfungen informieren und diese, auf Wunsch, vornehmen.
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Falls Sie nur kleine Beschwerden haben, können Sie sich in einer Drogerie oder Apotheke beraten lassen. Dort können Sie Medikamente erhalten, die nicht vom Arzt verschrieben werden müssen. Bei manchen Medikamenten müssen Sie vorher allerdings einen Arzt besucht haben, der das passende Medikament auswählt. Er schreibt dann dazu ein „Rezept“. Mit diesem Rezept können Sie in der Apotheke die entsprechenden Medikamente abholen. Vorsicht Gefahr: Informieren Sie Apotheker, Drogisten und Ihren Arzt immer über Medikamente, die Sie bereits einnehmen (auch solche, die keine Rezept erfordern) und bekannte Allergien gegen Wirkstoffe! Wenn Sie starke Beschwerden haben oder eine reguläre Untersuchung vornehmen müssen, gehen Sie am besten zuerst zu Ihrem Hausarzt. Sie können allenfalls auch direkt in die Praxis eines Spezialisten gehen, falls Sie genau wissen, woran Sie erkrankt sind. Vorsicht Kostenfalle: Viele Krankenkassen verlangen, dass Sie vom Hausarzt zu einem Spezialisten überwiesen werden. Klären Sie das im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab. Sonst riskieren Sie, dass die Kosten nicht bezahlt werden! |
Ins Spital (auch Krankenhaus) wird man in der Regel vom behandelnden Arzt überwiesen. Ausführliche Untersuchungen und Abklärungen, Beobachtungen, eine Operation oder Therapie können Gründe für die Einweisung in ein Spital sein. In dieser Einrichtung gibt es unterschiedliche ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen. In der Region Rapperswil-Jona ist das Spital Linth (0552854711) in Uznach für die medizinische (Notfall) Versorgung zuständig. Je nachdem, welche Krankenversicherung Sie abgeschlossen haben, stehen ihnen auch Spitäler anderer Kantone zur Verfügung. Beim Eintritt werden bei der Patientenanmeldung Informationen über Ihre Person und Krankenversicherung aufgenommen (Sie benötigen dafür die Karte Ihrer Krankenkasse, damit Sie alle nötigen Informationen angeben können). Ob Sie während Ihres Spitalaufenthaltes in ein Einzel-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer kommen, hängt von Ihrer Krankenversicherung ab. Ihr Arzt leitet die medizinisch relevanten Informationen direkt ans Krankenhaus weiter. Wenn jemand über längere Zeit hinweg krank ist, gibt es die Möglichkeit, die Person zu Hause von Fachpersonen pflegen oder sie in einem Pflegeheim behandeln zu lassen. |
Sie können beim Arzt und im Krankenhaus Einsicht in Ihre Krankenakte verlangen. Darin sind die wichtigsten Informationen und die Daten Ihrer Behandlungen dokumentiert. Das umfasst Untersuchungen, verwendete Geräte, Diagnosen, verordnete Medikamente und die Entwicklung der Krankheit. Auch der Verlauf von Operationen muss genau festgehalten werden. Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt. Das gilt auch gegenüber Angehörigen und anderen Ärzten, die nicht in die Behandlung einbezogen sind. Nur Sie selbst können den Arzt oder die Ärztin von dieser Schweigepflicht befreien. Informationen über Ihre weiteren Rechte als Patient / Patientin erhalten Sie aus der Broschüre Beobachter |
Patientenvereine und Selbsthilfeorganisationen organisieren oder beraten von bestimmten Krankheiten betroffene Personen oder ihre Angehörigen. Sie erlauben Ihnen, an Tagungen oder in Gruppentreffen Erfahrungen auszutauschen und Informationen über Forschungsergebnisse zu erhalten. Die Organisationen treten als "Stimme der Patienten" auf und verschaffen sich Gehör im Gesundheitswesen, in der Öffentlichkeit und in den Medien. Siehe auch www.patienten.ch |
Die Drehscheibe der Stiftung RaJoVita ist in Rapperswil-Jona die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinationsstelle. Das Beratungsteam informiert Sie in Sachen Gesundheit und Alter über lokale Angebote, berät bei generellen Fragen oder hilft beim Anfordern von Dienstleistungen. Die Beratung ist unentgeltlich und vertraulich. Eine Liste mit weiteren Beratungsangeboten finden sie auf der Stadtwebseite. Hier sind auch die Unterstützungs- und Entlastungsdienste aufgeführt. In der Rubrik 'Alter und Gesundheit' der Fachstelle Alter und Gesundheit der Stadt finden Sie ausserdem aktuelle Informationen zum Altersleitbild, zum Altersforum, zur Prävention und zu Bewegungs- und Sportangeboten. |
Einige Patienten benötigen im Anschluss an einen Spitalaufenthalt weiterhin Pflege. In der Schweiz gibt es dafür die Spitex (spital- und heimexterne Gesundheits- und Krankenpflege und Hilfe). Erkundigen Sie sich bei der Drehscheibe der RaJoVita-Stiftung www.rajovita.ch oder unter www.spitex.ch. Eine Übersicht über weitere Unterstützungs- und Entlastungsangebote finden Sie in der Rubrik 'Gesundheit und Alter' auf der Stadtwebseite. |
Einige Anbieter ermöglichen eine Unterstützung oder Entlastung in der eigenen Wohnung. Zum Beispiel wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist. Wenn die Wohnverhältnisse zu gross oder zu unpraktisch sind oder die Sozialkontakte nicht mehr gepflegt werden können, macht ein Wechsel in eine kleinere Wohnung oder in ein Zimmer vielleicht Sinn. Auf unseren Webseiten finden Sie eine Übersicht über verschiedene Wohnformen, je nach Selbständigkeit und Unterstützungsbedarf. Wenn das Leben in den eigenen vier Wänden zur übermässigen Belastung wird, bietet die Tagesstätte (RaJoVita) Familien, welche ihre Angehörigen zu Hause pflegen und betreuen, tagsüber ein Entlastungsangebot an. |
Zur Gesundheit zählt auch das psychische und geistige Wohlbefinden. Es gibt immer wieder schwierige persönliche oder familiäre Situation im Leben. Manchmal reicht auch die Unterstützung im Familien- und Freundeskreis nicht aus und die Betroffenen bedürfen einer Hilfe durch Fachpersonen. Psychische Leiden müssen Ernst genommen werden und sind mit körperlichen Leiden vergleichbar. Fachliche Beratung und professionelle Unterstützung finden Sie bei Psychotherapeuten, Psychologen oder Psychiatern. Die Fachpersonen suchen gemeinsam mit den Patienten nach Wegen und Möglichkeiten die Situation zu verbessern. Alle Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt. In Notfällen ist für Rapperswil-Jona das Psychiatrie-Zentrum Linthgebiet zuständig. Untere Bahnhofstrasse 11 Es leistet, in Ergänzung zu den Ärzt/innen und Therapeut/innen, die ambulante Versorgung der psychisch kranken Menschen im Linthgebiet. Für Kinder gibt es eine kostenlose Begleitung beim Schulpsychologischen Dienst. Hier können sich Eltern melden, wenn Ihr Kind z.B. in seinem Umfeld Mobbing erlebt oder Schwierigkeiten in der Schule hat. Unterstützung für Ihr Kind und in Ihrer Rolle als Eltern erhalten Sie auch beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) |
In acht Sprachen steht Ihnen beim Ostschweizer Forum für psychische Gesundheit der Film 'Trag Sorge zu Dir - für Dich und die Menschen um Dich herum' zur Verfügung. Manchmal brauchen Menschen sofort einen Ratschlag, um eine Krisensituation zu bewältigen, oder sie wünschen eine anonyme Beratung. Die „Dargebotenen Hand“ unter der Telefonnummer 143 bietet per Telefon, E-Mail oder Chat kostenlose Beratungen an. Sie ist rund um die Uhr eine erste Anlaufstelle für Menschen in schwierigen Lebenslagen und mit alltäglichen Sorgen – unabhängig von Alter, kultureller oder konfessioneller Zugehörigkeit. Kinder und Jugendliche können sich Tag und Nacht unter der Gratisnummer 0800 43 77 77 an den Kinder- und Jugendnotruf des Kantons St.Gallen wenden. Die Pro Juventute hat ausserdem einen Chat und die Telefonnummer 147 eingerichtet, welche ihnen im Notfall und für schwierige Fragen zur Verfügung steht. Wenn Sie sich dauerhaft traurig oder betrübt fühlen, bietet das Bündnis gegen Depression Hilfe.
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Sucht kann in verschiedenen Formen auftreten. Menschen können nach Drogen, Alkohol, Nikotin oder Medikamenten süchtig werden. Esssucht, Spielsucht oder ständiges Online-Sein dürfen ebenfalls nicht unterschätzt werden. Bei der Suchtberatung suchen Sie gemeinsam mit Fachpersonen nach Lösungen. Sie werden darin unterstützt, Ihr Verhalten zu ändern und erhalten Hilfe beim Finden von Entzugs- und Therapieplätzen, falls nötig. Wichtig ist ebenfalls die Mobilisierung von eigenen Kräften und Fähigkeiten, die Ihnen helfen, Ihre Situation zu bewältigen. Für Rapperswil-Jona ist das Regionale Beratungszentrum zuständig. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos. Die Fachpersonen unterliegen der Schweigepflicht. Bei Sucht Schweiz erhalten Sie Informationen und können Ihre Fragen direkt stellen. |
Familienangehörige beizuziehen ist nicht immer ideal, insbesondere wenn Sie über sehr private Angelegenheiten sprechen möchten. Die richtige gegenseitige Verständigung ist sehr wichtig, damit Sie auch wirklich die nötige und richtige Behandlung beim Arzt, im Spital oder auf dem Sozialdienst erhalten. Unter www.integration-sg.ch > Verdi finden Sie interkulturelle Übersetzerinnen oder Übersetzer. Einige grössere Krankenhäuser haben einen eigenen Übersetzungsdienst, denn sie sind verpflichtet, dass alle Patienten und Patientinnen gut Bescheid wissen. Fragen Sie also unbedingt nach, wenn Ihnen nicht automatisch jemand angeboten wird. Hier finden Sie eine Übersicht über die lokalen Vermittlungsstellen für interkulturelle Übersetzung: www.inter-pret.ch In Notfällen steht der Verständigungsnotfall zur Verfügung. Hier kann telefonisch eine Übersetzung angefordert werden. Das Angebot wird vom Bundesamt für Gesundheit unterstützt und ist kostenpflichtig. |
Erste Hilfe bedeutet, dass man an einem Unfallort die richtigen ersten Schritte einleitet, um dem Verunfallten das Leben zu retten. Diese Regeln kann man in Nothilfekursen oder Nothelferkursen lernen. Für den Besuch eines Kurses erhält man eine Bestätigung. In einem "Erste-Hilfe-Kurs" lernt man beispielsweise:
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