Bürgerversammlung
Rapperswil-Jona ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d. h. Die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden.
Der Stadtrat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.
Sie findet in der Regel dreimal im Jahr statt.
Kompetenzen: | Die Bürgerschaft beschliesst über: - die Gemeindeordnung;
- die Jahresrechnung;
- Voranschlag und Steuerfuss;
- einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen. Als Ausgaben gelten auch Darlehen und Beteiligungen, wenn Sicherheit und Ertrag den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen nicht entsprechen, sowie Bürgschaften und Garantieerklärungen;
- Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden;
- Initiativbegehren;
- Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung.
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Voraussetzungen: | Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten dürfen an der Bürgerversammlung teilnehmen. Der Stimmausweis berechtigt den Zutritt zum Versammlungslokal. |
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