Bürgerversammlung
Rapperswil-Jona ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d. h. Die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden.
Der Stadtrat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.
Sie findet in der Regel dreimal im Jahr statt.
| Kompetenzen: | Die Bürgerschaft beschliesst über: - die Gemeindeordnung
- die Jahresrechnung
- Voranschlag und Steuerfuss
- einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen; als Ausgaben gelten auch Darlehen und Beteiligungen, wenn Sicherheit und Ertrag den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen nicht entsprechen, sowie Bürgschaften und Garantieerklärungen
- Erwerb von Grundstücken zu einem Preis, der den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigt
- Veräusserung von Grundstücken, wenn Verkehrswert oder Anlagekosten den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen, soweit nicht ein Beschluss der Bürgerschaft im Einzelfall eine andere Regelung vorsieht
- Veräusserung von Mehrheitsbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, soweit die Gemeindeordnung oder ein Beschluss der Bürgerschaft keine andere Regelung vorsieht
- Nachtragskredite, soweit die Gemeindeordnung keine andere Regelung vorsieht;
- Annahme von Schenkungen und Vermächtnissen mit Auflagen oder Bedingungen von grosser Tragweite
- Mitgliedschaft bei einem Gemeindeverband und bei Zweckverbänden
- Initiativbegehren
- Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.
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| Voraussetzungen: | Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten dürfen an der Bürgerversammlung teilnehmen. Der Stimmausweis berechtigt den Zutritt zum Versammlungslokal. |
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